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MitteilungVeröffentlicht am 21. September 2026

Informationen der Tripartiten Berufsbildungskonferenz vom 21. September 2026

Die TBBK hat sich im Rahmen der Roadmap «Attraktivität der Berufsbildung» mit der Kommunikation der höheren Berufsbildung und der Regulierungsüberprüfung befasst. Weiter hat sie ihren Dialog mit dem Präsidium der Kammer Fachhochschulen weitergeführt und dabei auf der Basis des Bildungsberichts 2026 Herausforderungen und Chancen diskutiert. Zudem hat sie sich mit den verschiedenen Nachweisen zur Bescheinigung erworbener Kompetenzen auseinandergesetzt.

Projekte der Roadmap «Attraktivität der Berufsbildung»

Kommunikation der höheren Berufsbildung

Die höhere Berufsbildung (HBB) leistet einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Das Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung sieht unter anderem Kommunikations- und Marketingmassnahmen zur Verbesserung der Bekanntheit, des Ansehens und der Sichtbarkeit der HBB vor. Im Rahmen der Roadmap «Attraktivität der Berufsbildung» hat das SBFI ein Mandat vergeben, um die aktuelle Kommunikation zur HBB zu untersuchen und gegebenenfalls Massnahmen für eine bessere Sichtbarkeit der HBB zu erarbeiten.

Die TBBK hat den Schlussbericht zur Erhebung der Ist- und Soll-Situation der Kommunikation zur höheren Berufsbildung diskutiert. Der Bericht zeigt, dass die Kommunikation zur höheren Berufsbildung heterogen ist und die verschiedenen Zielgruppen unterschiedlich gut erreicht werden. Die jungen Berufsleute, als wichtigste Zielgruppe, werden bereits gut erreicht. Der Bildungsentscheid nach der obligatorischen Schule ist entscheidend für den späteren Einstieg in die höhere Berufsbildung, doch die Zielgruppe an der Nahtstelle I und ihre Multiplikatoren wie Eltern und Lehrpersonen sind schwer zu erreichen. Betriebe spielen als Förderer und Arbeitgeber von HBB-Absolventinnen und -Absolventen eine Schlüsselrolle. Die Akteure sehen Potenzial, die Kommunikation besser zu koordinieren und zu stärken. Der Bericht empfiehlt verschiedene Massnahmen, um die HBB als Ganzes sichtbarer zu machen und insbesondere bei indirekten Zielgruppen zu stärken.

Das SBFI wird die Empfehlungen vertieft prüfen und ab Anfang 2027 zusammen mit den Verbundpartnern mögliche Massnahmen konkretisieren.

Regulierungsüberprüfung

Die TBBK hat sich mit dem Detailkonzept des Projektes zur Regulierungsüberprüfung befasst. Aufbauend auf bestehenden Studien soll das Projekt Umfang und Charakter der Vorgaben und Regeln aufzeigen, mit denen Lehrbetriebe konfrontiert sind. Möglichkeiten zum Abbau von Vorgaben und Regeln sollen geprüft und konkrete Vorschläge zuhanden der gesetzlich zuständigen Verbundpartner erarbeitet werden. Regulierungen können negativ auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Ausbildung wirken und damit die Ausbildungsbereitschaft senken. Gleichzeitig sind sie unerlässlich für das Funktionieren des Systems. Zudem sind gewisse Regulierungen für die Ausbildungsqualität und die Sicherheit der Jugendlichen wichtig. Das Projekt untersucht anhand von Fallstudien in ausgewählten Berufen die konkrete Situation in den Betrieben. Die Ergebnisse der Fallstudien werden in verbundpartnerschaftlich breit abgestützten Fokusgruppen validiert und weiterentwickelt. Zudem wird eine Begleitgruppe jeweils den Projektfortschritt und die Zwischenergebnisse diskutieren.

Austausch zum Bildungsbericht 2026 zwischen der TBBK und der Kammer Fachhochschulen

Gemeinsames Ziel von Fachhochschulen und Berufsbildung ist es, Fach- und Führungskräfte auszubilden und damit den Fachkräftebedarf der Schweizer Wirtschaft zu decken. Die Komplementarität unterschiedlicher Ausbildungen macht den Erfolg des Schweizer Bildungssystems aus. Anknüpfend an das Gespräch im Januar 2026 hat sich die TBBK erneut mit dem Präsidenten und dem Vize-Präsidenten der Kammer Fachhochschulen von swissuniversities ausgetauscht. Die Grundlage der Diskussion bildete der Bildungsbericht 2026. Prof. Dr. Stefan C. Wolter, Direktor der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung, präsentierte einleitend zentrale Fakten und Erkenntnisse zu Berufsbildung und Fachhochschulen. Dies hat zu einem gemeinsamen Verständnis der Herausforderungen und Chancen beider Bildungsbereiche beigetragen und eine Diskussion über gemeinsame Anknüpfungspunkte für die Fortführung des Dialogs ermöglicht. Die Erkenntnisse aus dem Austausch mit der Kammer FH werden am Dialogforum Höhere Fachschulen vom 3. November 2026 vorgestellt.

Individuelle Kompetenznachweise

Die berufliche Grundbildung (EBA und EFZ) steht grundsätzlich allen Jugendlichen und Erwachsenen offen. Die TBBK hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, welche Möglichkeiten Jugendliche und Erwachsene haben, welche keinen eidgenössischen Abschluss erlangen können. Sie hat dabei die verschiedenen Nachweise zur Bescheinigung erworbener Kompetenzen diskutiert. Der von den Branchen getragene individuelle Kompetenznachweis (IKN) kann Personen ausgestellt werden, wenn sie eine zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) trotz absolvierter Ausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Die Verantwortung für die IKN nach einer Praktischen Ausbildung (PrA) liegt bei INSOS, dem Branchenverband der Dienstleister für Menschen mit Behinderungen. Daneben bestehen vereinzelt auch kantonale Angebote.

Die TBBK hat in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen diskutiert, darunter die Akzeptanz und Anerkennung der Nachweise im Arbeitsmarkt sowie ihre Einordnung im Bildungssystem. Das Berufsbildungsgesetz verfolgt das Ziel, Chancengleichheit zu gewährleisten und Benachteiligungen abzubauen. Für Lernende mit besonderen Bedürfnissen können unterstützende Massnahmen wie die Verlängerung der Ausbildungsdauer, Stützkurse sowie für EBA-Lernende eine fachkundige individuelle Begleitung eingesetzt werden. Auch besteht die Möglichkeit, individuelle Kompetenznachweise auszustellen. Die Verbundpartner werden Trägerschaften von EBA-Ausbildungen, die eine erhöhte Durchfallquote aufweisen, für den Nutzen des IKN sensibilisieren.